"1015"^^ . . . . . "Development Bank of Saxony"@en . . . . . . . . . "Germany"@en . . . . "Die S\u00E4chsische Aufbaubank \u2013 F\u00F6rderbank \u2013, kurz SAB, wurde 1991 gegr\u00FCndet und ist das Landesf\u00F6rderinstitut des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat die Gew\u00E4hrtr\u00E4gerhaftung und die Anstaltslast \u00FCbernommen. Die SAB ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des \u00F6ffentlichen Rechts, dessen Auftrag durch das Gesetz zur Errichtung der S\u00E4chsischen Aufbaubank \u2013 F\u00F6rderbank \u2013 (F\u00F6rdbankG) festgelegt ist. Mit der Durchf\u00FChrung von F\u00F6rderma\u00DFnahmen unterst\u00FCtzt die SAB den Freistaat bei der Erf\u00FCllung seiner \u00F6ffentlichen Aufgaben. Dabei vergibt die SAB F\u00F6rdermittel f\u00FCr die Bereiche Wohnungsbau, Wirtschaft, Infrastruktur und Kommunales, Bildung und Soziales sowie Umwelt und Landwirtschaft in Form von Zusch\u00FCssen und Darlehen sowie B\u00FCrgschaften."@de . . . . . . . . . . "1991"^^ . "4065"^^ . "1106247078"^^ . . . . "1991"^^ . "Development Bank of Saxony"@en . "S\u00E4chsische Aufbaubank"@de . . . . . . . . . . . . "1015"^^ . . . "Saxony"@en . "46803882"^^ . . "Development Bank of Saxony"@en . "Georg Unland and Stefan Weber"@en . . "The Development Bank of Saxony (known as SAB from the German name S\u00E4chsische Aufbaubank) was founded in 1991 and is the state development institution for the state of Saxony, Germany."@en . "8.2E9"^^ . . "The Development Bank of Saxony (known as SAB from the German name S\u00E4chsische Aufbaubank) was founded in 1991 and is the state development institution for the state of Saxony, Germany."@en . . . . . . . "8.2E9"^^ . . . . "Die S\u00E4chsische Aufbaubank \u2013 F\u00F6rderbank \u2013, kurz SAB, wurde 1991 gegr\u00FCndet und ist das Landesf\u00F6rderinstitut des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat die Gew\u00E4hrtr\u00E4gerhaftung und die Anstaltslast \u00FCbernommen. Die SAB ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des \u00F6ffentlichen Rechts, dessen Auftrag durch das Gesetz zur Errichtung der S\u00E4chsischen Aufbaubank \u2013 F\u00F6rderbank \u2013 (F\u00F6rdbankG) festgelegt ist. Mit der Durchf\u00FChrung von F\u00F6rderma\u00DFnahmen unterst\u00FCtzt die SAB den Freistaat bei der Erf\u00FCllung seiner \u00F6ffentlichen Aufgaben."@de .