"34484848"^^ . . "Ehestandshilfe war in der Zeit des Nationalsozialismus eine Steuer, die von allen ledigen Lohn- und Gehaltsempf\u00E4ngern mit einem Arbeitslohn von mehr als 75 Reichsmark sowie von allen ledigen Einkommensteuerveranlagten erhoben wurde, soweit sie das 55. Lebensjahr nicht \u00FCberschritten hatten. Auch von Geschiedenen, Witwen und Witwern wurde sie erhoben, soweit keine Kinder vorhanden waren. Die H\u00F6he der Steuer schwankte zwischen zwei und f\u00FCnf Prozent des Bruttoarbeitslohnes. Das Aufkommen der Ehestandshilfe sollte die Ausgaben f\u00FCr die Ehestandsdarlehen decken. Das wurde jedoch nie erreicht. Ehestandsdarlehen ben\u00F6tigten 1934 etwa sechsmal so viel Steuergelder wie die Ehestandshilfe an Steuern einbrachte. Die Ehestandshilfe wurde ab Juli 1933 bis Ende 1934 erhoben und dann in den Tarif der Einkommensteuer eingebaut. Die Idee zur Einf\u00FChrung dieser Steuer stammte von Fritz Reinhardt, dem Finanzfachmann der NSDAP und Staatssekret\u00E4r im Reichsfinanzministerium."@de . . . "Ehestandshilfe war in der Zeit des Nationalsozialismus eine Steuer, die von allen ledigen Lohn- und Gehaltsempf\u00E4ngern mit einem Arbeitslohn von mehr als 75 Reichsmark sowie von allen ledigen Einkommensteuerveranlagten erhoben wurde, soweit sie das 55. Lebensjahr nicht \u00FCberschritten hatten. Auch von Geschiedenen, Witwen und Witwern wurde sie erhoben, soweit keine Kinder vorhanden waren."@de . . . . . . "Ehestandshilfe"@de . . . . . . "1095845697"^^ . . "Ehestandshilfe (\"marriage assistance\") was a tax levied on unmarried people in Nazi Germany as part of the Nazi state's policy of natalism, and used to contribute to the costs of the marriage loan system. This was levied at a rate of 2\u20135% of gross annual income on those under 55 who were liable for income tax; under a law of October 16, 1934, it was incorporated into the income tax beginning in January 1935."@en . . . "Ehestandshilfe (\"marriage assistance\") was a tax levied on unmarried people in Nazi Germany as part of the Nazi state's policy of natalism, and used to contribute to the costs of the marriage loan system. This was levied at a rate of 2\u20135% of gross annual income on those under 55 who were liable for income tax; under a law of October 16, 1934, it was incorporated into the income tax beginning in January 1935."@en . . . . "2060"^^ . "Ehestandshilfe"@en . . . .