. . . . . . . . . "Marcher Lord"@de . . . . "Ein Marcher Lord war ein normannischer oder anglonormannischer Feudalherr im Grenzland zwischen England und Wales, den Welsh Marches. Die Marcher Lords eroberten im k\u00F6niglichen Auftrag ab 1067 Gebiete der walisischen F\u00FCrstent\u00FCmer. Als Herren der eroberten Gebiete waren sie zwar Vasallen des englischen K\u00F6nigs, unterlagen aber nicht dem englischen Recht und hatten gegen\u00FCber den englischen Baronen erhebliche Privilegien. Sie durften Burgen bauen, Gesetze erlassen, Krieg gegen die Waliser f\u00FChren und St\u00E4dte gr\u00FCnden. K\u00F6nigliche Erlasse galten in der Mark nicht, die Marcher Lords regierten mit eigenem Recht. Sie durften eigene Kanzleien mit eigenen Archiven unterhalten, die allerdings vollst\u00E4ndig verloren gegangen sind. Sie hatten ihre eigenen Stellvertreter oder Sheriffs und waren Richter in allen Rechtssachen mit Ausnahme des Hochverrats. Allerdings hatten sie kein M\u00FCnzrecht und pr\u00E4gten deshalb keine eigenen M\u00FCnzen. Ihr einziges Risiko war \u2013 neben einem Aufstand gegen den K\u00F6nig \u2013 ihr Ableben ohne legitime Erben mit dem R\u00FCckfall des Titels an die Krone. Im Gegenzug trugen die Marcher Lords die Hauptlast der Eroberung von Wales. Nach der endg\u00FCltigen Eroberung von Wales durch K\u00F6nig Eduard I. gegen Ende des 13. Jahrhunderts versuchten die englischen K\u00F6nige die Macht der Marcher Lords einzuschr\u00E4nken. Gro\u00DFe Teile der eroberten walisischen F\u00FCrstent\u00FCmer blieben oder gelangten in den unmittelbaren Besitz der Krone und wurden nicht wieder als Lehen vergeben. Endg\u00FCltig abgeschafft wurden die Privilegien der Marcher Lords durch die Gesetze zur Eingliederung von Wales ab 1535."@de . . . . . . "15689"^^ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . "Marcher lord"@en . . . . . . . "161083"^^ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . "A Marcher lord (Welsh: Barwn y Mers) was a noble appointed by the king of England to guard the border (known as the Welsh Marches) between England and Wales. A Marcher lord was the English equivalent of a margrave (in the Holy Roman Empire) or a marquis (in France) before the introduction of the title of \"marquess\" in Britain; no Marcher lord ever bore this rank. In this context the word march means a border region or frontier, and is cognate with the verb \"to march\", both ultimately derived from Proto-Indo-European *mereg-, \"edge\" or \"boundary\"."@en . . . . . . . . . . . . . . . . "1124035624"^^ . . . . . . . . . . . . . . . "A Marcher lord (Welsh: Barwn y Mers) was a noble appointed by the king of England to guard the border (known as the Welsh Marches) between England and Wales. A Marcher lord was the English equivalent of a margrave (in the Holy Roman Empire) or a marquis (in France) before the introduction of the title of \"marquess\" in Britain; no Marcher lord ever bore this rank. In this context the word march means a border region or frontier, and is cognate with the verb \"to march\", both ultimately derived from Proto-Indo-European *mereg-, \"edge\" or \"boundary\". The greatest Marcher lords included the earls of Chester, Gloucester, Hereford, Pembroke and Shrewsbury (see also English earls of March)."@en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . "Ein Marcher Lord war ein normannischer oder anglonormannischer Feudalherr im Grenzland zwischen England und Wales, den Welsh Marches. Die Marcher Lords eroberten im k\u00F6niglichen Auftrag ab 1067 Gebiete der walisischen F\u00FCrstent\u00FCmer. Als Herren der eroberten Gebiete waren sie zwar Vasallen des englischen K\u00F6nigs, unterlagen aber nicht dem englischen Recht und hatten gegen\u00FCber den englischen Baronen erhebliche Privilegien. Sie durften Burgen bauen, Gesetze erlassen, Krieg gegen die Waliser f\u00FChren und St\u00E4dte gr\u00FCnden. K\u00F6nigliche Erlasse galten in der Mark nicht, die Marcher Lords regierten mit eigenem Recht. Sie durften eigene Kanzleien mit eigenen Archiven unterhalten, die allerdings vollst\u00E4ndig verloren gegangen sind. Sie hatten ihre eigenen Stellvertreter oder Sheriffs und waren Richter in all"@de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .